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Wolfram Kastner
Zeit Zeichen Zeugen - Juni 2013
Titel:
"teilen statt kriegen"
Technik:
Dokumentation, Malerei, Installation; Aktion, Demonstration
Beschreibung:
Antikriegsaktion zum Wachrütteln und Nachdenken.
Institut
für Kunst
und Forschung
Trivastr. 7, D-80637 München
13.06.2012
M E D I E N I N F O R M A T I O N
Freispruch - Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit
Das Amtsgericht München sprach den Künstler heute vom Vorwurf einer
„Belästigung der Allgemeinheit“ frei. Das von der Stadt München
verhängte Bußgeld ist nicht zu bezahlen.
Deutlich wurde am 2. Tag des Verfahrens, dass die Grundrechte der
Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst hohe Rechtsgüter sind und
das Zeigen von in Kriegen verletzten Menschen keine Ordnungswidrigkeit
darstellen.
Das Gutachten von Prof. Armin Zweite wurde vom Gericht in der
Verhandlung verlesen
Die als Zeugin vernommene Journalistin W., die die Polizei gerufen und
einen Artikel voller Unwahrheiten verfasst hatte, konnte nur mitteilen,
dass die Bilder einigen wenigen Erwachsenen und deren Kindern „nicht
gefallen“ hätten.
Unterschiedliche Auffassungen über die Reichweite des Erziehungsrechts
kamen zur Sprache. Der Verteidiger des Künstlers, Dr. Johannes Wasmuth,
machte deutlich, dass dieses Recht nicht bedeutet, dass die Gesellschaft
sich nach dem Unwillen und Missfallen einzelner Eltern zu richten habe.
In seinem Plädoyer stellte er fest, dass die städtische Behörde weder
ein Bußgeld gegen die Zeitung verhängte, die ein Bild aus der
Ausstellung auf der Titelseite abbildete, noch gegen die Veranstalter
der Ausstellung. Die Vermutung läge nahe, dass man da einem Künstler
zeigen wolle, was man so auf der Brust hat.
Ob das Einschreiten der Polizei gegen die Kunstausstellung rechtswidrig
war, wäre evtl. in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht zu klären.
Die Kosten des zweitätigen Verfahrens muss die Staatskasse tragen.
Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die wenigen aufgebrachten Bewohner des
Wohngebiets als auch die Juristen des Kreisverwaltungsreferats bei dem
Verfahren und durch den Freispruch etwas gelernt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carl Blauhorn
Institut für Kunst und Forschung
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