Wolfram Kastner
Zeit Zeichen Zeugen  -  Juni 2013
 
Titel:
"teilen statt kriegen"
Technik:
Dokumentation, Malerei, Installation; Aktion, Demonstration

Beschreibung: Antikriegsaktion zum Wachrütteln und Nachdenken.



Institut für Kunst und Forschung
Trivastr. 7, D-80637 München
13.06.2012                             

M  E D I E N  I N F O R M A T I O N

Freispruch - Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit

Das Amtsgericht München sprach den Künstler heute vom Vorwurf einer „Belästigung der Allgemeinheit“ frei. Das von der Stadt München verhängte Bußgeld ist nicht zu bezahlen.
Deutlich wurde am 2. Tag des Verfahrens, dass die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst hohe Rechtsgüter sind und das Zeigen von in Kriegen verletzten Menschen keine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Das Gutachten von Prof. Armin Zweite wurde vom Gericht in der Verhandlung verlesen

Die als Zeugin vernommene Journalistin W., die die Polizei gerufen und einen Artikel voller Unwahrheiten verfasst hatte, konnte nur mitteilen, dass die Bilder einigen wenigen Erwachsenen und deren Kindern „nicht gefallen“ hätten.

Unterschiedliche Auffassungen über die Reichweite des Erziehungsrechts kamen zur Sprache. Der Verteidiger des Künstlers, Dr. Johannes Wasmuth, machte deutlich, dass dieses Recht nicht bedeutet, dass die Gesellschaft sich nach dem Unwillen und Missfallen einzelner Eltern zu richten habe.

In seinem Plädoyer stellte er fest, dass die städtische Behörde weder ein Bußgeld gegen die Zeitung verhängte, die ein Bild aus der Ausstellung auf der Titelseite abbildete, noch gegen die Veranstalter der Ausstellung. Die Vermutung läge nahe, dass man da einem Künstler zeigen wolle, was man so auf der Brust hat.

Ob das Einschreiten der Polizei gegen die Kunstausstellung rechtswidrig war, wäre evtl. in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht zu klären.
Die Kosten des zweitätigen Verfahrens muss die Staatskasse tragen.

Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die wenigen aufgebrachten Bewohner des Wohngebiets als auch die Juristen des Kreisverwaltungsreferats bei dem Verfahren und durch den Freispruch etwas gelernt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carl Blauhorn
Institut für Kunst und Forschung